Pressespiegel: gesetzliche Regelung bei Kinderehen?

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Seit Beginn der Flüchtlingskrise kommen immer mehr minderjährige Mädchen mit ihren oft volljährigen Ehemännern ins Land. Wie viele es genau sind, ist nicht erfasst, denn nur einige Bundesländer registrieren Minderjährigen-Ehen. „Eine seriöse Einschätzung der Zahlen ist fast unmöglich“, so der Islamwissenschaftler und Jurist Mathias Rohe. „Fest steht aber, dass das nicht nur Einzelfälle sind. Von daher ist es ganz sicher ein relevantes Thema.“ Das stellt Gesellschaft und Justiz vor große Probleme.

Mathias Rohe vermisst in solchen Fällen eine klare Linie. Die Bundesländer müssten es gesetzlich besser regeln. In Deutschland ist in Ausnahmefällen eine Heirat ab 16 Jahren erlaubt, wenn ein Partner volljährig ist und die Erziehungsberechtigten der Eheschließung zustimmen. Rohe sagte, bei im Ausland geschlossenen Ehen befürworte er dagegen eine einheitliche Regelung von 18 Jahren, weil „wir in vielen anderen Staaten nicht die Gewissheit haben, dass die Erziehungsberechtigten oder der Staat ausschließlich das Wohl der Minderjährigen im Blick haben, wenn sie einer solchen Heirat zustimmen.“

Weiter forderte er „genügend Ressourcen, um den Menschen, die nach Deutschland kommen, deutlich zu machen, wie hier die Rechtslage ist.“ Dabei müsse klar werden, „dass wir über unsere Grundüberzeugungen nicht verhandeln werden“. Als Minderjähriger könne „man eine Entscheidung über eine Eheschließung überhaupt noch nicht treffen. Das kommt einer Zwangsehe gleich“, betonte Rohe.

Das Problem sei, dass viele Menschen aus anderen Kulturkreisen „nicht verstehen, wenn der Staat sich einmischt“. Für sie habe er sich „bei Familienstreitigkeiten außerhalb von Mord und Totschlag“ herauszuhalten, sagte Rohe. „Da gilt es, zu kommunizieren, dass unser starker Staat vor allem dem Schutz der Schwächeren dient.“

Frauen, die in ihrer Heimat eine Mehrehe eingegangen sind, haben in Deutschland Ansprüche gegenüber dem Ehemann, was Erb- und Unterhaltsfragen angeht. Der Erlanger Rechts­experte Mathias Rohe warnt davor, ihnen diese kategorisch abzusprechen. „Wir machen sie im Grunde zum zweiten Mal zum Opfer“, so Rohe.

Mehr zum Thema in den Artikeln des WDR, des Deutschlandfunks, der Taz, von Focus Online, der Süddeutschen Zeitung und der Augsburger Allgemeinen sowie auf heute.de und Qantara.de.