Mathias Rohe als Experte beim Innenausschuss des Bundestags

Symbolbild zum Artikel. Der Link öffnet das Bild in einer großen Anzeige.

Bereits im Frühjahr dieses Jahrs wurde im Bundestag ein von der CDU/CSU-Fraktion vorgelegter Antrag mit dem Titel „Finanzierung des Politischen Islamismus in Deutschland offenlegen und unterbinden“ (20/1012) erstmals beraten.

Am 10. September 2022 kam nun der Ausschuss für Inneres und Heimat im Rahmen einer öffentlichen Anhörung zusammen, um den Antrag mit Fachleuten aus Wissenschaft und Praxis weiter zu diskutieren. Auch Prof. Dr. Mathias Rohe, Gründungsdirektor des Erlanger Zentrums für Islam und Recht in Europa sowie Sprecher des Unabhängigen ExpertInnenkreises Muslimfeindlichkeit war als Sachverständiger geladen. Die vollständige Anhörung ist hier nachzuschauen.


Die von Professor Rohe verfasste Stellungnahme diskutiert den Antrag der CDU/CSU Fraktion. Zunächst setzt sich der Autor kritisch mit den unterschiedlichen Begrifflichkeiten auseinander, die das Thema eines „religiös (auch islamisch) begründeten Extremismus“ gegenwärtig umkreisen. Er kritisiert, dass Begriffe wie „politischer Islamismus“ oft nur meinungsstark und selten faktenbasiert diskutiert würden, was zur inhaltlichen Unschärfe des Gegenstands führe. Eine differenzierte Auseinandersetzung sei jedoch umso wichtiger, so Rohe, um zunächst einmal existierende Problemlagen identifizieren zu können, sodann im Anschluss kritische AkteurInnen auszumachen, die im Zusammenhang mit kritischen Auslandsfinanzierungen stehen. Mathias Rohe stimmt der im Antrag gemachten Feststellung zu, dass finanzielle Zuwendungen aus dem Ausland grundsätzlich nicht zu beanstanden seien, wenngleich er die Forderung, dass muslimische Gemeinden möglichst frei von ausländischen Finanzleistungen werden sollten, ausdrücklich begrüßt. Professor Rohe schlägt daher vor, Gemeinden im Rahmen staatlicher Neutralität in ihren Tätigkeiten finanziell zu unterstützen, sobald rechtliche wie inhaltliche Voraussetzungen dafür geschaffen seien.