Mathias Rohe: Was tun gegen kriminelle Clans?

eingeschlagene Fensterscheibe
Quelle: Colourbox.deHeiko Kueverling

Die Debatte um den Umgang mit kriminellen Clans, die in deutschen Großstädten ihr Unwesen treiben würden und wegen derer man bestimmte Stadtviertel gar nicht mehr betreten könne (Stichwort: „No-Go-Area“), ist nicht neu. Auch im NRW-Landtagswahlkampf wurde das Thema Innere Sicherheit kontrovers diskutiert. Im Gespräch mit dem WDR zeigt der Islamwissenschaftler und Jurist Mathias Rohe auf, wie der Staat kriminellen Banden entgegenwirken kann.

Zunächst einmal macht Rohe deutlich, dass es bei den Clans häufig um eine bestimmte arabische Volksgruppe gehe: Die vor rund 30 Jahren aus dem Libanon eingewanderten Mhallamiye-Familien. In diesen herrsche bisweilen eine „archaische Stammesstruktur“ – staatliche Autoritäten würden nicht akzeptiert, stattdessen stehe die Loyalität zum Clan an erster Stelle. Teile der Familiengruppen seien hauptberufliche Kriminelle, die etwa im Glücksspiel oder mit Prostitution ihr Geld verdienten, so Rohe. In NRW lebten mehrere tausend Angehörige der Mhallamiye-Familien. Laut Rohe seien diese unter anderem schwerpunktmäßig in Essen und Dortmund zu finden. Zwar könne man nicht behaupten, dass die Clans ganze Stadtviertel unter ihrer Kontrolle hätten, aber „in manchen Straßenzügen sind sie schon sehr präsent“.

Zur Bekämpfung der Clan-Strukturen stellt der Rechtswissenschaftler Rohe eine zweigleisige Strategie vor. Einerseits müssten die nicht-kriminellen Familienmitglieder gestärkt werden und Angebote für diejenigen geschaffen werden, die die kriminellen Clan-Strukturen verlassen wollten. Besonders im Bildungsbereich müssten die Türen geöffnet werden. Andererseits müsse der Staat gegenüber den kriminellen Familienteilen „klare Kante“ zeigen:  Gegen Gewalt, Verwahrlosung und Kriminalität müsste repressiv vorgegangen werden, so Rohe. Der Wissenschaftler glaubt, dass mithilfe dieser dualen Strategie innerhalb der nächsten fünfzehn Jahre effektiv gegen Familienclans vorgegangen werden könne.