Das Grundgesetz wird 70: Mathias Rohe im Interview mit WDR ZeitZeichen

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Quelle: DBT / Schüring

Heute, am 23. Mai 2019, feiert das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland seinen 70. Geburtstag. In einem 15-minütigen Beitrag von WDR ZeitZeichen mit Reporterin Marfa Heimbach kommt auch EZIRE-Direktor Mathias Rohe zu Wort.

Er spricht als Rechts- und Islamwissenschaftler über GG Art. 4, welcher Religionsfreiheit gewährleistet, über die (Un-)Vereinbarkeit von religiösen Texten mit dem deutschen Grundgesetz, und nimmt den Jahrestag als Anlass, um daran zu erinnern, dass das Grundgesetz kein Selbstläufer sei.

GG Art.4

(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.

Damit, so Rohe, kläre sich auch sofort die Frage, ob der Islam zu Deutschland gehöre oder nicht. Aus rechtlicher Perspektive mache es in einem säkularen Staat nämlich keinen Unterschied, welcher Religion oder Weltanschauung man folge. Diese Debatte speise sich aus der Beschwörung einer christlich-jüdischen Synthese, die nicht darauf abziele, den kulturellen Beitrag des Judentums für Deutschland und Europa zu würdigen, sondern für die Ausgrenzung anderer Religionen und Weltanschauungen – im aktuellen Diskurs des Islams – instrumentalisiert werde.

Häufig diskutiert an der Schnittstelle Recht und Religion werde auch die Vereinbarkeit der jeweiligen religiösen Schrift als Indikator für die Zugehörigkeit zu Deutschland. Diesem Kriterium würden, wenn man die Schriften der drei großen monotheistischen Religionen genau und wörtlich lese, weder Koran, noch Tora oder Bibel standhalten, so Rohe.

Abschließend ruft Mathias Rohe dazu auf, im 70. Jahrestag auch einen Anlass zur Besinnung zu sehen: Die Rechtsstaatsbildung müsse immer wieder neu betrieben werden, damit auch in Zukunft noch vom freiheitlichen Rechtsstaat als „grandioses Erfolgsmodell“ gesprochen werden könne.