Pressespiegel: Die Anwendung fremden Rechts in deutschen Gerichtssälen

Richterhammer
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In regelmäßigen Abständen diagnostiziert eine aufgeregte Presse, die Scharia sei in Deutschland eingeführt worden, weil in Deutschland lebende MuslimInnen Anrecht auf eine Rechtssprechung haben, die ihre international geltenden Privatrechte respektiert. Schon vor Jahren erklärte der Jurist und Islamwissenschaftler, Mathias Rohe, dass die Anwendung Internationen Privatrechts vielfach fälschlich als das Eindringen fremden Rechts in deutsches Recht empfunden wird: „Dazu ist zunächst wichtig zu sagen: Wir lassen es rein. Unser Recht öffnet die Tür. Es ist nicht das fremde Recht, das sich reindrängt, sondern es ist das deutsche Recht, das die Tür öffnet. Der Grund dafür ist der Folgende: Es gibt internationale Rechtsverhältnisse. Leute leben mal hier, mal da. Es kommt darauf an, dass sie sich auf das verlassen können, was sie einmal rechtlich erworben haben, dass sie es nicht verlieren, wenn sie eine Rechtsgrenze überschreiten.“

Diskussion waren zu dem Thema aufgekommen, als das OLG Bamberg im Mai entschied, dass eine in Syrien geschlossene Ehe einer Minder- mit einem Volljährigen nach deutschem Recht anzuerkennen ist. Medien konstatierten teilweise die „Einführung der Scharia in Deutschland“. Doch hält die Scharia Einzug in deutsche Gerichte? Mathias Rohe sieht es folgendermaßen: Sofern Verträge auf Grundlage der Scharia für den deutschen Staat erträglich seien, könnte diese Form der Rechtsprechung auch ein Mittel sein, einer islamischen Paralleljustiz vorzubeugen, denn: So könne Vertrauen in den deutschen Rechtsstaat bei manchen Migranten dadurch gestärkt werden, dass man einerseits ihre kulturellen Kontexte berücksichtigt und andererseits die Grundlagen europäischer Rechtsordnungen erklärt. Mit einem Hinweis stellt jedoch auch Rohe infrage, ob eine weitere Etablierung der Scharia in Deutschland sinnvoll erscheint: Denn immerhin stammten die meisten Moslems in Deutschland aus der Türkei. Die aber hat sich 1926 von einer Scharia-Gesetzgebung klar distanziert, indem sie das Schweizer Zivilgesetzbuch übernahm. Somit würden Scharia-Gerichte der Rechtskultur der größten deutschen Minderheit überhaupt nicht gerecht.

Die deutsche Rechtsordnung gilt als einzige integrative Kraft. Die hat auch Mathias Rohe beschrieben: „Die deutsche Verfassung kennt keine fremde oder einheimische Religion. Das ist ja gerade der Charme des säkularen Staates, dass er keinen bevorzugt oder benachteiligt. Das ist der Grundsatz unseres Rechtes.“ Gleichzeitig weist er – schon zu Vor-Pegida-Zeiten – darauf hin, dass es zunehmend auch Gruppen aus der Mitte der Gesellschaft gibt, denen es nicht gefällt, wenn nach deutschem Recht gefällte Entscheidungen zugunsten muslimischer Parteien ausfallen. Er konstatiert eine auf Ängsten gründende Diskrepanz zwischen der bestehenden Rechtsordnung und der Wahrnehmung der Sachlage durch die Bevölkerung.

In deutschen Gerichten wird regelmäßig ausländisches Recht angewendet, beispielsweise aus dem Bereich des Familienrechts. So kann auch ausländisches Recht, das islamisch geprägt ist, zur Anwendung kommen.

Artikel und Analysen zu diesem Thema im General-Anzeiger und im MiGAZIN. Ausführliche Statements zum Thema Scharia finden sich in der Mitschrift der Diskussionsrunde von „Religionen im Gespräch“ (2012). Mathias Rohes ausführliche Erklärungen rund um Internationales Privatrecht (IPR), die Grenzen der Religionsausübung, die Unterscheidung zwischen religiösen und rechtlichen Normen und den Umgang mit polygamen Eheschließungen auf der Homepage der Deutschen Islam Konferenz (DIK).