Kinderehen in Deutschland: Mathias Rohe fordert gesetzliche Nachjustizierung

Richterhammer
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Im Gespräch mit der Allgemeinen Zeitung spricht Mathias Rohe, Islamwissenschaftler und Direktor des EZIRE, über das Phänomen der Minderjährigenehe. Diese sei in islamischen Ländern in erster Linie ein Armutsphänomen, welches oft in Verbindung mit patriarchalischen Familienstrukturen auftrete. Minderjährige Mädchen würden an ältere Männer verheiratet, um den Lebensunterhalt der Familie zu sichern. Dies sei beispielsweise in Afghanistan verbreitet. Auch in Zeiten von Flüchtlingskrisen könnten vermehrt Kinderehen auftreten: Hier würden jüngere Mädchen verheiratet, um nicht alleine flüchten zu müssen. Diese Art der Kinderehe sei derzeit vermehrt bei syrischen Flüchtlingen zu beobachten.

Entsprechend geht Rohe davon aus, dass die Anzahl der Kinderehen in Deutschland durch die Flüchtlingsbewegungen der letzten Jahre gestiegen ist. Zunächst habe eine gewisse Rechtsunsicherheit geherrscht. Aus diesem Grund sei es zu begrüßen, dass der Gesetzgeber mit einem Verbot der Kinderehen eine klare Linie gezogen habe. Hinkende Ehen – also solche, die innerhalb von Deutschland verboten, aber im Ausland weiter anerkannt sind – müsse man dabei in Kauf nehmen. Es sei allerdings wichtig, dass die Annulierung den Betroffenen nicht schade.

Für Rohe hat das neue Gesetz in erster Linie Symbolcharakter, was jedoch nicht zu unterschätzen sei. Das Gesetz stehe für die Grundprinzipien, an welchen man sich hierzulande zu orientieren habe. Bezüglich der praktischen Auswirkungen des Gesetzes hat der Islamwissenschaftler allerdings Zweifel. Von vielen Kinderehen würden die Behörden gar nicht erst erfahren oder sie könnten aufgrund fehlender Dokumente die Minderjährigkeit der Beteiligten nicht nachweisen. Viele Geflüchtete hätten außerdem Angst und würden sich gegen eine Einmischung der Ämter wehren. Hier sieht Rohe die Jugendämter in der Pflicht: Diese müssten von vornherein eingeschaltet werden, um den Betroffenen deutlich zu machen, dass es darum gehe, ihnen zu helfen – und nicht darum, sie zu schikanieren. Den jungen Frauen müsse vermittelt werden, dass es wichtig sei, Schule und Ausbildung eigenständig abzuschließen.

Ein weiteres Problem bleibt laut Rohe mit dem neuen Gesetz ungelöst: In manchen Fällen werde die Ehe zwar annulliert, der ehemalige Ehemann dann aber als Vormund des minderjährigen Mädchens eingesetzt. Der Gesetzwortlaut lege das bis dato nahe, weil der Ehemann die nächststehende Verbindung zum Kind hätte. Manchmal wollten es auch die Eltern so. Hier fordert der EZIRE-Direktor eine Nachjustierung des einschlägigen Paragrafen. Mit der Ergänzung eines Passus sollte verhindert werden, dass der ehemalige Ehemann zum Vormund seiner minderjährigen Exfrau ernannt werden kann.