Mathias Rohe kritisiert Österreichs Islamgesetz

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Quelle: Kurier.at © Bild: /Roland Schlager

Mathias Rohe, Islamwissenschaftler, Jurist und Direktor des EZIRE, erklärt in einem Beitrag der Deutschen Welle, er sehe bei der Umsetzung von Österreichs Islamgesetz einen möglichen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention.

In einem Schritt gegen den „politischen Islam“ schließt die Regierung in Österreich sieben Moscheen und prüft die Ausweisung von ca. 60 der insgesamt rund 260 Imamen in Österreich. Die zu schließenden Moscheen stehen der „Türkisch-Islamischen Union für kulturelle und soziale Zusammenarbeit in Österreich“ (ATIB) nahe, die im Verdacht steht, für türkischen Nationalismus zu werben. Betroffen ist auch eine Moschee der rechtsextremen „Grauen Wölfe“ in Wien, die zuletzt durch im Netz veröffentlichte inszenierte Kriegshandlungen mit Kindern für Aufruhr gesorgt hatte. Überwiegend geht es um den Vorwurf der Auslandsfinanzierung. Auch die mit der ATIB vergleichbare Organisation in Deutschland, der Moscheeverband DITIB, steht deshalb immer wieder in der Kritik. 

Für Mathias Rohe ist die österreichische Entwicklung bedenklich. Österreich habe seit 2015 eine etwas überschießende, möglicherweise auch gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstoßende Gesetzgebung, hinter der die politische Grundrichtung einer großen Islamskepsis stehe.

An ein ähnliches Vorgehen in Deutschland glaubt Rohe nicht, da die österreichische Entwicklung mit der deutschen Rechtslage im Grundsatz nicht zu vergleichen sei. Denn das deutsche Recht gehe von der persönlichen Haltung des Einzelnen aus, der sich religiös betätigen und dabei auch in Gemeinschaften zusammenschließen könne. Nur für eine staatliche Anerkennung bestünden konkrete Vorgaben. Dazu müssten die Gemeinschaften „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ sein, was schwierig, aber auch auf islamischer Seite möglich sei. Hier verweist Rohe auf die „Ahmadiyya Muslim Jamaad“, die als erste muslimische Gemeinschaft als Körperschaft anerkannt wurde. Auch in Deutschland könnten Moscheen geschlossen werden, wenn dort gegen Strafgesetze verstoßen oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung gearbeitet werde. Dies ergebe sich aus dem deutschen Vereinsrecht. Doch während man in Österreich nach Rohes Eindruck sehr viel großzügiger bei den Verbotsmöglichkeiten sei, wäre die Unterbindung einer Auslandsfinanzierung in Deutschland definitiv nicht möglich. Rechtliche Vorgaben habe Deutschland aus gutem Grunde nicht, so unterstützten beispielsweise auch Kirchen in Deutschland „Parallelorganisationen im Ausland“. Die römisch-katholische Kirche sei „auch keine rein nationale Veranstaltung“.

Grundlage des aktuellen österreichischen Vorgehens bildet das Islamgesetz Österreichs, das in seiner ursprünglichen Fassung bereits 1912 entstand. Denn schon damals hätten die Österreicher gemäß Rohe in Bosnien und Herzegowina eine relativ homogene muslimische Gemeinschaft gehabt. Alle anerkannten Kirchen und Religionsgesellschaften sollten in der Donaumonarchie gleichgestellt sein. Die Neuregelung dieses Gesetzes, die 2015 unter Innenminister Kurz in Kraft trat, sieht einen Islam „österreichischer Prägung“ vor und soll eine Radikalisierung junger Menschen verhindern. Unter anderem schreibt es fest, dass Moscheevereine nicht aus dem Ausland finanziert werden dürfen. Es gehe um die klare Botschaft, dass es kein Widerspruch ist, zugleich ein gläubiger Muslim und ein stolzer Österreicher zu sein, das staatliche Recht habe aber Vorrang vor dem religiösen Recht, so Kurz.