Mathias Rohe im Interview über den rechtlichen Rahmen des Muezzin-Rufs in Corona-Zeiten

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Bildquelle: ARD/NDR

Auf der Nachrichtenseite Qantara.de ist seit dem 4. Mai ein Gespräch zwischen dem Rechtsprofessor, Islamwissenschaftler und Gründungsrektor des EZIRE, Mathias Rohe, und der Chefredakteurin des Evangelischen Pressediensts, Judith Kubitschek, zu lesen. Anlass bietet der Wunsch von vielen Islamverbänden und Moscheen in Deutschland den Gebetsruf mit Lautsprechern zu verstärken, da in Corona-Zeiten kein gemeinsames Gebet in den Moscheen möglich ist.

Rohe gibt Auskunft über die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine solche Regelung in Deutschland und darüber, welchen Stellenwert der Gebetsruf in der muslimischen Glaubenspraxis hat. Dabei betont er, dass es bei solchen Entscheidungen zentral sei, die einzelnen Grundrechte wie Meinungsfreiheit, Religionsfreiheit und auch negative Religionsfreiheit – also das Recht nicht mit Religion konfrontiert zu werden – gegeneinander abzuwägen.

Dass es in Deutschland möglich sei, eine Regelung für einen lautsprecherverstärkten Gebetsruf zu finden, wie beispielsweise in Duisburg, sieht Rohe als ein Zeichen der Stärke des Rechtsstaates, auch Minderheiten wie Muslimen ihre Rechte zu gewähren – auch wenn es gleichzeitig eine intensive gesellschaftliche Diskussion über das Thema brauche.